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Beratung * Organisation * Büroservice

Archivberatung

 Wir befinden uns in einem Dschungel von Unterlagen. Die Fristen für die Aufbewahrung von Unterlagen kann sehr unterschiedlich sein.

Generell gilt eine Aufbewahrungspflicht von Buchhaltungsunterlagen von und auch jenen der Personalverrechnung von 7 Jahren.

Bei Verträgen ist allerdings Vorsicht geboten. Dienstverträge ohne entsprechendes Enddatum müssen 30 Jahre aufbewahrt werden. Gerne wird auch bei GPLB-Prüfungen eine Kontrolle darüber gemacht.

Wir von 

Haider mal Zwei 

aus Sallingberg im Waldviertel bieten Ihnen die optimale Archivberatung an.  

Sie stellen uns einen Raum zur Verfügung und wir kümmern uns darum, dass Sie Ihre Unterlagen fachgerecht beschriftet und geordnet jederzeit finden.

Rufen Sie uns unter 0664/26 26 589 an oder senden Sie uns eine E-Mail unter office@haidermalzwei.at – wir vereinbaren gerne ein kostenloses Erstgespräch. 











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